Wer einen E-Roller besitzt, darf damit neuerdings auf Radwegen fahren. Die Fahrer der strombetriebenen Tretroller müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Außerdem sollten sie möglichst einen Helm tragen.
Freie Fahrt für E-Roller! Seit Juni sind die wendigen Tretroller mit Elektroantrieb auf Radwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Wenn Radwege fehlen, dann dürfen sie auch auf der Straße fahren. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind sie allerdings verboten.
Mit Helm sicher unterwegs auf dem E-Roller
Mit dem E-Roller fahren dürfen Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren. Einen Führerschein braucht man dafür nicht, notwendig ist aber eine Haftpflichtversicherung, deren Plakette auf dem Roller aufgeklebt sein muss. Vorgeschrieben sind außerdem Bremsen und Licht. Beim Kauf eines Elektro-Tretrollers sollte man also unbedingt darauf achten, dass er den aktuellen Vorschriften entspricht und eine Betriebserlaubnis besitzt.
Da E-Roller mit bis zu 20 Stundenkilometern recht flott unterwegs sind, wird ein Helm empfohlen. Der Kopfschutz kann im Ernstfall schwere Verletzungen verhindern und Leben retten.
Für E-Boards sind öffentliche Wege tabu
E-Roller gehören zu den Elektrokleinstfahrzeugen, so wie E-Skateboards, Hoverboards und Segways – Fahrzeuge mit zwei dicken Reifen, einer Plattform dazwischen sowie einer Halte- und Lenkstange. Für den Straßenverkehr sind derzeit nur E-Roller und Segways zugelassen, weil sie eine Lenk- oder Haltestange besitzen. E-Skateboards und die durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Hoverboards dürfen nur in nicht öffentlichen Bereichen fahren, etwa in abgegrenzten Innenhöfen oder auf Privatgrundstücken. Bei Verstößen droht eine Geldbuße und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Ob auch E-Boards & Co. bald auf der Straße fahren dürfen, ist noch offen. Die Bundesregierung plant eine Ausnahmeregelung für diese Fahrzeuge.