Immer mehr Menschen setzen auf Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher oder Raumkühlung. Damit diese sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen schnell und sicher in das Niederspannungsnetz integriert werden können, trat am 1. Januar 2024 mit dem Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes eine Neuregelung in Kraft. Diese berechtigt Netzbetreiber wie TWL Netze dazu, die Leistung einzelner Anlagen bei einer Überlastung des Netzes kurzfristig zu dimmen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Betroffen sind Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt, die 2024 in Betrieb gehen. TWL Netze und TWL Metering arbeiten derzeit an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe.
Weitere Infos erhalten Interessierte unter www.bundesnetzagentur.de sowie unter www.twl-netze.de/fuer-netzkunden/netzanschluss/strom.