TWL beantwortet die wichtigsten Fragen zur Energiepreisbremse
Am 1. März 2023 tritt die von der Bundesregierung beschlossene Energiepreisbremse für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft. Sie entlastet alle Bürger und Unternehmen, die aktuell hohe Energiepreise zahlen müssen.
Die stark gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Wärme belasten Verbraucher in ganz Deutschland. Um die Folgen der Energiekrise abzufedern, verabschiedete die Bundesregierung im Dezember 2022 die Energiepreisbremse. Sie deckelt die Energiepreise für Bürger und Unternehmen. Wie genau sieht das aus?
Strompreisbremse
Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden Strom zahlen für 80 Prozent ihres Jahresverbrauchs 40 Cent pro Kilowattstunde (Brutto). Für Kunden, die jährlich mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen, liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netto) für 70 Prozent ihres Jahresverbrauchs. Die Strompreisbremse startet am 1. März 2023 und läuft bis zum 31. Dezember 2023. Sie deckt rückwirkend zudem die Monate Januar und Februar 2023 ab.
Erdgaspreisbremse
Auch der Erdgaspreis wird gedeckelt: Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Gigawattstunden Erdgas pro Jahr entlastet der Staat mit 12 Cent pro Kilowattstunde (Brutto) – und das für 80 Prozent ihres Jahresverbrauchs. Das gilt auch für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – unabhängig von ihrem Jahresverbrauch. Die Entlastung greift ab 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und umfasst ebenfalls die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend.
Größere Unternehmen sowie Krankenhäuser, deren Jahresverbrauch über 1,5 Gigawattstunden liegt, zahlen für 70 Prozent ihres Jahresverbrauchs 7 Cent pro Kilowattstunde (Netto). Diese Preisdeckelung gilt bereits seit Januar 2023.
Wärmepreisbremse
Ähnlich ist es bei der Wärmepreisbremse: Bürger und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Gigawattstunden Fernwärme zahlen für 80 Prozent ihres Jahresverbrauchs 9,5 Cent pro Kilowattstunde; ebenso Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unabhängig von ihrem Jahresverbrauch. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Gigawattstunden, für Krankenhäuser und für Kunden von dampfbasierter Wärme wird der Preis seit 1. Januar 2023 auf 7,5 Cent pro Kilowattstunde (Netto) gedeckelt. Die Regelung gilt für 70 Prozent des Jahresverbrauchs.
Energiepreisbremse: FAQ auf der TWL-Webseite
Die Entlastungsbeträge verrechnet TWL mit dem monatlichen Abschlag. Hieraus ergibt sich ein reduzierter Abschlagsbetrag. Der Entlastungsbetrag wird im März höher ausfallen, da die Monate Januar und Februar 2023 berücksichtigt werden. Kunden, die keinen Abschlag haben, erhalten die Entlastung mit der Jahresverbrauchsrechnung. Für Verbräuche, die über den festgelegten Entlastungskontingenten der Energiepreisbremse liegen, gelten die vertraglich vereinbarten Preise.
Weitere Informationen zur Energiepreisbremse, eine transparente Beispielrechnung und ein umfassendes FAQ finden Kunden auf der TWL-Webseite.