Wer Strom im größeren Stil erzeugt, möchte Geld damit verdienen. Doch ab einer bestimmten Anlagengröße darf der erzeugte Strom nicht einfach in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, sondern muss an der Strombörse gehandelt werden. Da die Betreiber ihren Strom in der Regel nicht selbst an der Strombörse EEX handeln dürfen, wird hier ein Vermittler wie TWL gebraucht, um die sogenannte Direktvermarktung zu betreiben. Ob eine Anlage hierfür infrage kommt, lässt sich sofort über den neuen Erlösrechner auf der TWL-Website feststellen.
Seit 2016 ist die Direktvermarktung für alle Stromerzeugungsanlagen verpflichtend, die die Leistungsgrenze von 100 Kilowatt-Peak (kWp) überschreiten. Zuvor lag die Grenze zur gesetzlichen Direktvermarktung bei 500 kWp. Betreiber von älteren Anlagen, deren Förderdauer von 20 Jahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits abgelaufen ist, müssen ab einer Größe von 100 kWp die erzeugten Strommengen ebenfalls direkt vermarkten. „Direktvermarktung kann aber auf freiwilliger Basis auch für Stromerzeuger oder Anlagen mit weniger Leistung wirtschaftlich sein“, sagt Pascal Klonig, Produktmanager Dienstleistungsvertrieb bei TWL, „ob das der Fall ist, lässt sich ganz einfach über unseren Erlösrechner überprüfen.“
Nach Eingabe der Daten in das Online-Formular ist sofort ersichtlich, ob eine Direktvermarktung Sinn macht. Erklärvideos zeigen, wie sich Profite bei einer geplanten Neubau- oder einer Bestandsanlage mit oder ohne Förderung zusammensetzen.
Sie haben Fragen zur Direktvermarktung? Dann kontaktieren Sie gerne Pascal Klonig unter Telefon 0621-505 2505 oder per E-Mail an pascal.klonig@twl.de.